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Allgemeine Geschäftsbedingungen  -  Hirsch Waldseilpark


1. Jeder Teilnehmer muss diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) vor Betreten des Waldseilparks (Park) durchlesen. Bei minderjährigen Teilnehmern müssen die Sorgeberechtigten/ Aufsichtspersonen diese AGB durchlesen und mit den Minderjährigen durchsprechen, bevor diese den Park betreten dürfen.


2. Die Begehung des Parks beinhaltet bei Nichtbeachtung der Sicherheitsregeln die Gefahr eines tödlichen Absturzes.


3. Der Betreiber des Parks haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, auch für seine Trainer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen für Schäden oder vergebliche Aufwendungen nur in den Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, soweit eine Haftung wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend vorgeschrieben ist sowie bei schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (sogenannte Kardinalpflicht), das heißt einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Nutzungsvertrages über den Park überhaupt erst ermöglicht oder auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung wegen der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen und unmittelbaren Schaden beschränkt.

 

4. Die Nutzung der Kletterparkanlage (Parcours) ist ab 6 Jahren gestattet, soweit die gesundheitlichen und körperlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen.

 

5. Kindern unter 14 Jahren ist die Nutzung nur in Begleitung eines Elternteils oder einer erwachsenen aufsichtsberechtigten Person (maximal 2 Kinder pro Aufsichtsperson) gestattet. Ausgenommen hiervon sind Kinder, die den Kletterpark in einer Schulklasse besuchen.

 

6. Jugendliche ab 14 Jahren dürfen den Parcours alleine betreten, wenn ein Sorgeberechtigter oder eine aufsichtsberechtigte Person schriftlich ihr Einverständnis zur selbständigen Nutzung erklärt hat.

 

7. Kinder unter 14 Jahren, die in einer Schulklasse den Kletterpark besuchen, dürfen ohne eine erwachsene Person den Parcours betreten, wenn die Sorgeberechtigten zuvor schriftlich den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugestimmt haben und ihr schriftliches Einverständnis zur selbständigen Nutzung erklärt haben.

 

8. Jeder Teilnehmer muss an der gesamten praktischen und theoretischen Sicherheitseinweisung vor dem Begehen des Parks teilnehmen. Sämtliche Einweisungen und Entscheidungen des Betreibers/Trainers sind bindend. Bei Zuwiderhandlungen oder Verstößen gegen Anweisungen oder Sicherheitsforderungen, soweit diese vom Teilnehmer verschuldet sind, können die betreffenden Teilnehmer nach vorheriger vergeblicher Abmahnung vom Park ausgeschlossen werden. Bei Zuwiderhandlungen oder Verstößen gegen Anweisungen oder Sicherheitsforderungen übernimmt der Park keine Haftung für die verbundenen Schäden.

 

9. Teilnehmer, die sich nach der Sicherheitseinweisung nach eigener Einschätzung oder der des Trainers nicht in der Lage sehen, die vorgeschriebene sicherheitstechnische Handhabung zur Selbstsicherung korrekt auszuführen, müssen auf die Teilnahme am Park verzichten. In diesem Fall wird das Eintrittsgeld in voller Höhe erstattet.

 

10. Es dürfen beim Begehen des Parks keine Gegenstände (Schmuck, Mobiltelefone, Kameras, Schlüsselbund etc.) mitgeführt werden, die eine Gefahr für den Teilnehmer selbst oder für andere Personen darstellen. Haare sind in geeigneter Form (Haargummi etc.) kurz zu binden. Es darf nur in festen, geschlossenen Schuhen geklettert werden, Sandalen (auch Trekkingsandalen) sind nicht erlaubt.

 

11. Die Sicherungskarabiner müssen immer im grün markierten Sicherungsseil eingehängt sein. Beim Umhängen muss immer ein Sicherungskarabiner im grün markierten Sicherungsseil eingehängt sein. Es dürfen nie beide Sicherungskarabiner gleichzeitig aus dem Sicherungsseil ausgehängt werden. Die Anwendung der Stahlseilrolle und die Ausführung des Flying-Fox (Seilbahnfahrt) müssen exakt nach den Anweisungen des Trainers erfolgen.

 

12. Jede Station darf nur von maximal einer Person begangen werden. Auf den Plattformen dürfen sich maximal drei Personen gleichzeitig befinden.

 

13. Die geliehene Sicherheitsausrüstung (Helm, Gurt, Sicherung mit Karabiner und Rolle) muss nach Anweisung des Trainers benutzt werden und darf nur in Anwesenheit eines Trainers an- und ausgezogen werden. Sie darf während der Begehung des Parks nicht abgelegt werden und muss spätestens drei Stunden nach Aushändigung wieder zurückgegeben werden. Verzögerungen, die der Teilnehmer nicht zu vertreten hat, werden dabei nicht eingerechnet. Vor Benutzung der Toilette ist der Gurt abzulegen. Im Gurt darf nicht geraucht werden.

 

14. Der Betreiber behält sich das Recht vor, Personen, die sich nicht an diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen halten, vom Park auszuschließen.

 

15. Der Betreiber behält sich das Recht vor, den Betrieb oder einzelne Parcours aus sicherheitstechnischen Gründen, wetterbedingt (Sturm, Gewitter etc.) oder aus Wartungsgründen einzuschränken, zu unterbrechen oder einzustellen. Die Rechte des Teilnehmers, insbesondere nach § 314 BGB und §§ 323,346 ff BGB bleiben in diesem Fall unberührt. Es liegt in der Verantwortung des Teilnehmers sich bei zweifelhafter Witterung über die Öffnungszeiten zu informieren. Eine Haftung aufgrund witterungs- und wartungsbedingter Betriebsänderungen wird ausdrücklich ausgeschlossen.

 

16. Der Betreiber gibt personenbezogene Daten des Teilnehmers nicht an Dritte weiter, es sei denn der Teilnehmer hat der Datenweitergabe ausdrücklich zugestimmt oder es besteht eine gesetzliche Verpflichtung zur Datenweitergabe. Sofern der Teilnehmer eine Einwilligung erteilt hat, kann der Teilnehmer diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft durch einfache Mitteilung an den Betreiber (z.B. durch e-mail, Brief, Fax) widerrufen. Eine Auftragsdatenverarbeitung findet nicht statt. Der Betreiber wird gegebenenfalls erhobene Daten nicht länger speichern, als dies für die Zwecke der Vertragsabwicklung erforderlich ist. Wenn der Teilnehmer Auskunft über die beim Betreiber gespeicherten Daten bzw. deren Löschung wünscht, genügt dafür eine einfache Anfrage (z.B. per e-mail, Brief, Fax) an den Betreiber.

 

17. Sollten Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

Mahlstetten, 16.05.2019       Der Betreiber

 
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