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Allgemeine Geschäftsbedingungen


1. Jeder Teilnehmer muss diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) vor Betreten des Waldkletterparks (Park) durchlesen. Er bestätigt mit seiner Unterschrift, dass er diese Benutzungsregeln zur Kenntnis genommen hat und mit ihnen einverstanden ist. Bei minderjährigen Teilnehmern müssen die Sorgeberechtigten/ Aufsichtspersonen diese AGB durchlesen und mit den Minderjährigen durchsprechen, bevor diese den Park betreten dürfen. Sie bestätigen mit ihrer Unterschrift, die Be-nutzungsregeln durchgelesen, verstanden, den minderjährigen Teilnehmern vermittelt zu haben und damit für diese einverstanden zu sein. Spätestens mit Begehung des Parks gelten die AGB als angenommen.
2. Die Benutzung des Parks ist mit Risiken verbunden und erfolgt auf eigene Gefahr. Die Begehung des Parks beinhaltet bei Nichtbeachtung der Sicherheitsregeln die Gefahr eines tödlichen Absturzes.
3. Der Betreiber des Parks haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für Personenschäden. Für Sach- und Vermögensschäden haftet der Betreiber nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Betreibers, seiner Trainer oder seiner sonstigen Erfüllungsgehilfen.
4. Der Park ist für Teilnehmer ab dem vollendeten 6. Lebensjahr und mindestens einer Größe von 1,20 m geöffnet, die nicht an einer Krankheit, oder einer psychischen oder physischen Beeinträchtigung leiden, die beim Begehen des Parks eine Gefahr für die eigene Gesundheit oder die anderer Personen darstellen könnte. Personen, die alkoholisiert sind oder unter dem Einfluss von Drogen, Medikamenten oder sonstigen berauschenden Mitteln stehen, sind nicht berechtigt, den Park zu begehen.
5. Kinder dürfen, soweit es ihre Fähigkeiten zulassen, ab dem vollendeten 6. Lebensjahr und mindestens 1,20 m Größe, die Parcours „gelb" und „orange", ab mindestens 1,40 m Größe die Parcours „rot", „blau" und „grün", jeweils in Begleitung eines Erwachsenen (1 Erwachsener maximal 2 Kinder), klettern.
6. Jeder Teilnehmer muss an der gesamten praktischen und theoretischen Sicherheitseinweisung vor dem Begehen des Parks teilnehmen. Sämtliche Einweisungen und Entscheidungen des Betreibers/Trainers sind bindend. Bei Zuwiderhandlungen oder Verstößen gegen Anweisungen oder Sicherheitsforderungen können die betreffenden Teilnehmer vom Park ausgeschlossen werden ohne Anrecht auf eine Rückerstattung des Eintrittspreises. Bei Zuwiderhandlungen oder Verstößen gegen Anweisungen oder Sicherheitsforderungen übernimmt der Park keine Haftung für die damit verbundenen Schäden. Teilnehmer, die sich nach der Sicherheitseinweisung nach eigener Einschätzung oder der des Trainers nicht in der Lage sehen, die vorgeschriebene sicherheitstechnische Handhabung zur Selbstsicherung korrekt auszuführen, müssen auf die Teilnehme am Park verzichten. In diesem Fall wird das Eintrittsgeld in voller Höhe erstattet.
7. Es dürfen beim Begehen des Parks keine Gegenstände (Schmuck, Mobiltelefone, Kameras, Schlüsselbund etc.) mitgeführt werden, die eine Gefahr für den Teilnehmer selbst oder für andere Personen darstellen. Haare sind in geeigneter Form (Haargummi etc.) kurz zu binden. Es darf nur in festen, geschlossenen Schuhen geklettert werden, Sandalen (auch Trekkingsandalen) sind nicht erlaubt.
8. Die Sicherungskarabiner müssen immer im grün markierten Sicherungsseil eingehängt sein. Beim Umhängen muss immer ein Sicherungskarabiner im grün markierten Sicherungsseil eingehängt sein. Es dürfen nie beide Sicherungskarabiner gleichzeitig aus dem Sicherungsseil ausgehängt werden. Die Anwendung der Stahlseilrolle muss exakt nach den Anweisungen des Trainers erfolgen.
9. Jede Station darf nur von maximal einer Person begangen werden. Auf den Plattformen dürfen sich maximal drei Personen gleichzeitig befinden.
10. Die geliehene Sicherheitsausrüstung (Helm, Gurt, Sicherung mit Karabiner und Rolle) muss nach Anweisung des Trainers benutzt werden und darf nur in Anwesenheit eines Trainers an- und ausgezogen werden. Sie darf während der Begehung des Parks nicht abgelegt werden und muss spätestens drei Stunden nach Aushändigung wieder zurückgegeben werden. Geschieht dies nicht, werden für jede weitere angefangene Stunde € 5,-- fällig. Vor Benutzung der Toilette ist der Gurt abzulegen. Im Gurt darf nicht geraucht werden.
11. Der Betreiber behält sich das Recht vor, Personen, die sich nicht an diese Benutzungsregelungen halten, vom Park auszuschließen. Er behält sich das Recht vor, den Betrieb oder einzelne Parcours aus sicherheitstechnischen Gründen (Feuer, Sturm, Gewitter etc.) oder Wartungsgründen einzustellen. Es liegt in der Verantwortung des Teilnehmers sich bei zweifelhafter Witterung über die Öffnungszeiten zu informieren. Eine Haftung aufgrund witterungs- und wartungsbedingter Betriebsänderungen wird ausdrücklich ausgeschlossen. Es besteht in diesem Falle kein Anspruch auf Rückvergütung des Eintrittspreises. Beendet ein Teilnehmer den Besuch des Parks frühzeitig auf eigenen Wunsch, erfolgt ebenfalls keine Rückvergütung.
12. Der Waldkletterpark behält sich das Recht vor, auf der gesamten Anlage Foto- und Filmaufnahmen zu Werbe- und Informationszwecken zu machen.
13. Sollten Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle jeder unwirksamen Bestimmung gilt eine dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommende Regelung. Gleiches gilt für Lücken.



Mahlstetten, den 01. Mai 2010

Der Betreiber